Evangelische Kirchengemeinde Treis / Lumda

Treis wählt einen neuen Kirchenvorstand

Am 1. September 2015 endet die Legislaturperiode des aktuellen Kirchenvorstands und ein neuer Kirchenvorstand übernimmt die Leitung der Gemeinde. Schon jetzt laufen die Vorbereitungen für die Wahl auf Hochtouren.

Eine Kirchengemeinde besteht aus Gottesdiensten und dem Kirchengebäude, aus allen Gemeindemitgliedern und den haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden. Eine Gemeinde ist bunt und vielfältig.

In der evangelischen Kirche wird sie vom Kirchenvorstand geleitet. Der Kirchenvorstand soll das christliche Leben fördern und dafür sorgen, dass Menschen von Gott hören. Seine Leitungsaufgaben sind vielfältig. Er gibt der Gemeinde die Orientierung vor und entscheidet, in welche Richtung sie sich entwickelt. Der Kirchenvorstand soll Menschen zusammenführen – innerhalb der Gemeinde, aber auch über die Gemeindegrenzen hinaus. Dafür muss er handfeste Entscheidungen treffen, schließlich geht es häufig um Geld und Gebäude, um Angestellte und Mitarbeitende, um öffentliche Stellungnahmen und zahlreiche Veranstaltungen der Gemeinde.

In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) legt die Kirchenordnung die herausragende Rolle des Kirchenvorstands fest. Wichtig ist: Immer treffen mehrere Personen gemeinsam eine Entscheidung. Sie sollen das geistliche Leben so gestalten, damit möglichst viele Menschen die Gemeinde ansprechend finden.

Dafür sorgt der Kirchenvorstand. Die meisten Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher sind Gemeindemitglieder, die von anderen für diese Aufgabe und für eine bestimmte Zeit gewählt wurden. In den Gemeinden der EKHN übrigens jeweils für sechs Jahre und das nächste Mal am 26. April 2015.

EKHN-Öffentlichkeitsarbeit, Helmut Völkel

Kirchenvorsteher werden

Der Treiser Kirchenvorstand trifft sich alle ein bis zwei Monate zu einer nicht öffentlichen Sitzung.

Ein wenig Zeit und Engagement kostet es schon, aber das wird mit guter Gemeinschaft belohnt. Das Mitwirken in diesem Team stellt eine persönliche Bereicherung dar, wie die jetzigen Kirchenvorstandsmitglieder sicher bestätigen können. Manches wird auch bei einem gemeinsamen Ausflug oder einer zweitägigen Klausurtagung besprochen.

Interessiert es Sie, wie es mit der Kirchengemeinde in den nächsten Jahren weitergeht und welche Angebote es in Treis und Umgebung in den evangelischen Kirchen gibt? Möchten Sie an der Gestaltung dieses Gemeindelebens aktiv teilnehmen?

Wenn Sie sich vorstellen können, hier mitzuwirken, wenn es Ihnen Freude machen würde, das Gemeindeleben mitzugestalten oder wenn Sie jemanden kennen, der sich hierfür interessiert, dann wenden Sie sich an eines der derzeitigen Kirchenvorstandsmitglieder oder an ein Mitglied des Benennungsausschusses. Sie beantworten gerne Ihre Fragen und freuen sich über jeden, der sich in der Kirchengemeinde Treis einbringen will.

Wählbar sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die konfirmiert sind und am 1. September 2015 das 18. Lebensjahr vollendet haben, Jugendliche ab 14 Jahren können Jugenddelegierte werden.

 

Neu: Jugenddelegierte

Ab dieser Kirchenvorstandswahl ist es nach dem neuen Wahlrecht der EKHN möglich, zwei Jugenddelegierte in den Kirchenvorstand zu wählen.

Die Jugenddelegierten müssen bei ihrer Wahl konfirmiert und zwischen 14 und 18 Jahren alt sein. Die beiden Jugendlichen dürfen im neuen Kirchenvorstand bei den Sitzungen ihre Ideen einbringen, mitreden und Anträge stellen. Ab ihrer Volljährigkeit sind sie dann auch stimmberechtigt.

Außerdem müssen die Sorgerechtsinhaber ihr Einverständnis zur Aufstellung der Jugendlichen gegeben haben. Anders als bei den Kirchenvorsteher/innen findet die Wahl der Jugenddelegierten bereits in der Gemeindeversammlung statt, die es laut Gesetz im Vorfeld der Kirchenvorstandswahlen geben muss.

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